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Bürgerhäuser öffnen für Privatfeiern ab 01.08.2021

Nachdem die Bürgerhäuser der Gemeinde auf Grund der Corona-Pandemie für einige Monate schließen mussten, stehen die Räumlichkeiten nunmehr ab 01.08.2021 auch wieder für Privatfeiern zur Verfügung.

Aktuell gelten folgende Regelungen:

Sitzungen, Versammlungen, Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen sind bis zur Höchstzahl der zulässigen Teilnehmer mit einfacher Rückverfolgbarkeit und ohne Negativtestnachweis zulässig. Die Höchstzahl richtet sich nach der Benutzungsordnung des jeweiligen Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshauses und ist auf maximal 150 Personen begrenzt.

Private Veranstaltungen auch in Form von Partys und vergleichbaren Feiern sind ohne eine Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands und zum Tragen von Masken mit bis zu 50 Gästen zulässig. Hier ist allerdings ein Negativtestnachweis notwendig, die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicher zu stellen.

Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene getroffen werden. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn die den Begegnungsraum eröffnende Person (Gastgeber) alle anwesenden Personen (Gäste) mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer schriftlich notiert hat. Diese Liste muss 4 Wochen aufbewahrt werden.

Die Nutzer und Veranstalter sind verpflichtet, sich vor Durchführung der Veranstaltung über die aktuell gültigen Corona-Bestimmungen zu informieren.

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